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EU stärkt Rechte der Internet- und Telefonkunden

EU stärkt Rechte der Internet- und TelefonkundenKunden von Te­lefon- und In­ter­ne­tan­bie­tern er­halten in der Eu­ro­päi­schen Union mehr Rechte. Künftig sollen sie in­ner­halb eines Werk­tages ihren Fest­netz- und Mo­bil­funkan­bieter wech­seln und dabei ihre Ruf­nummer be­halten können, wie das vom Eu­ro­pa­par­la­ment in Straß­burg de­fi­nitiv ver­ab­schie­dete Te­lekom-Ge­set­ze­s­paket fest­legt. In­ternet-Sperren etwa für Raub­ko­pierer sollen nur auf rich­ter­li­chen Be­schluss mög­lich sein.

Das Te­lekom-Ge­set­ze­s­paket ver­schärft auch die In­for­ma­ti­ons­pflichten der An­bieter. Sie müssen die Ver­brau­cher künftig vor Ver­trags­un­ter­zeich­nung über ihr Lei­tungs­netz in­for­mieren. Dessen Qua­lität be­stimmt die Ge­schwin­dig­keit beim Her­un­ter­laden von Da­teien oder dem Surfen im Netz mit.

Zudem sollen Kun­den­daten wie Namen, E-Mail-Adressen, Bank­ver­bin­dungen und In­for­ma­tionen beim Surfen im In­ternet besser ge­schützt werden. An­bieter werden ver­pflichtet, bei Ver­stößen gegen Si­cher­heits­be­stim­mungen die Be­hörden und die Kunden selbst zu be­nach­rich­tigen. Nach An­gaben der EU-Kom­mis­sion gibt es eine solche Vor­keh­rung bis­lang in keinem EU-Land.

Eine In­ter­netsper­rung dürften Po­li­zei­be­hörden nur in be­son­ders drin­genden Fällen an­ordnen, etwa bei be­grün­detem Ver­dacht auf ter­ro­ris­ti­sche Ak­ti­vität oder zur Be­kämp­fung von Kin­derpor­no­gra­phie im Netz, er­läu­terte die CSU-Ab­ge­ord­nete An­ge­lika Niebler. "Wenn man da nicht gleich zu­schlägt, kann man es gleich bleiben lassen". Im Re­gel­fall müsse je­doch zu­erst die Staats­an­walt­schaft ein­ge­schaltet werden. Grund­sätz­lich müsse die Un­schulds­ver­mu­tung gelten.

Die Vor­aus­set­zungen für In­ter­netsperren waren bis zu­letzt heftig um­stritten. Im Mai hatte das Eu­ro­pa­par­la­ment über­ra­schend für einen An­trag der Grünen und Li­be­ralen ge­stimmt, solche Maß­nahmen nur nach rich­ter­li­cher An­wei­sung zu­zu­lassen. Damit wurde ein zuvor mit dem Rat aus­ge­han­delter Kom­pro­miss hin­fällig. Nach wo­chen­langen Ver­hand­lungen gab der Rat in diesem Punkt schließ­lich nach und machte damit den Weg für die Neu­re­ge­lung frei.

Par­lament­s­prä­si­dent Jerzy Buzek und eine Ver­tre­terin des am­tie­renden schwe­di­schen EU-Vor­sitzes werden das Ge­setz am Mitt­woch ge­meinsam un­ter­zeichnen. Die EU-Staaten haben an­schlie­ßend an­schlie­ßend 18 Mo­nate Zeit, um die Neu­re­ge­lungen in na­tio­nales Recht um­zu­setzen - also bis spä­tes­tens 24. Mai 2011. Der deut­sche Hightech-Ver­band Bitkom be­grüßte den neuen Rechts­rahmen. Damit sei si­cher­ge­stellt, dass die Kap­pung von In­ter­ne­t­an­schlüssen nur nach einem "fairen und un­ab­hän­gigen Rechts­ver­fahren" mög­lich sei.

© 2009 AFP

Bild: Pa­trick Ko­varik

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