Wohnen

Mietminderung: Wann eine Kündigung droht

Wer ungerechtfertigt seine Miete mindert, dem droht die Kündigung der Wohnung.Mieter dürfen bei Wohnungsmängeln die Miete mindern. Ist die Kürzung aber übertrieben hoch oder gar unzulässig, riskieren sie schlimmstenfalls die Kündigung. Das Immobilienportal immowelt.de schildert Fälle, bei denen es für die Mieter besser gewesen wäre, erst fachlichen Rat einzuholen. Wohnungsmängel sind ein Ärgernis, das Mieter nicht akzeptieren müssen. Das Gesetz erlaubt es ihnen in diesem Fall die Miete zu mindern: Je stärker die Beeinträchtigungen durch Mängel sind, desto höher kann dabei grundsätzlich die Minderung ausfallen. Allerdings ist Vorsicht geboten. In manchen Fällen sollten

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