Hallo. Erst einmal möchte ich Sie ganz herzlich begrüßen.
Ich bin baufi, das Maskottchen der Firma hypconcept (www.hypconcept.de).
Heute möchte ich Ihnen den Grundbuchauszug nahe bringen.
In meiner letzten Kolumne haben wir uns das Grundbuch angeschaut. Haben Sie verpasst? Setzen 6 und nacharbeiten!
Nein, ich merke mir das nicht, will Sie ja nicht vergraulen.
So, für die fleißigen Leser nun zum Grundbuchauszug.
Der Grundbuchauszug besteht aus 4 Teilen: dem Bestandsverzeichnis und der Abteilung I, II und III.
Der Grundbuchauszug ist normaler Weise übersichtlich, so dass die Kurzzeitlektüre für jeden möglich sein sollte. Sie werden sich fragen: wieso normaler Weise?
Nun, gemäß schon beschriebener deutscher Gründlichkeit kann es vorkommen, dass das Grundbuch auch ganz schöner Wälzer sein kann. Dies ist z.B. der Fall, wenn das Grundbuch noch alle Wohnungen einer Wohnanlage beinhaltet. Später wird das Grundbuch geteilt, so dass jede Wohnung ein eigenes Grundbuch erhält.
Zurück zu den Teilen:
Das Bestandsverzeichnis gibt Auskunft über den Bestand des Grundstückes – nomen est omen.
Es enthält die Nummer des Grundstücks und die Angaben aus dem Kataster (Gemarkung, Flurstück, Größe, Wirtschaftsart, Lage und die mit dem Grundstück verbundenen Rechte).
Die Abteilung I benennt den oder die jetzigen Eigentümer. Gibt es mehrere Eigentümer, ist dort vermerkt, wie viele Miteigentumsanteile jeder der Eigentümer hat.
Die Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen. Diese Abteilung ist besonders wichtig, da Sie hier sehen können, ob Sie mit dem Erwerb auch gleich die Pflege des Hausdrachens, äh der Oma, mit übernehmen.
Die Abteilung III enthält die Eintragungen der Grundpfandrechte, d.h. Hypotheken oder Grundschulden. Hier ist ganz wichtig, dass alle im Grundbuch stehenden Grundpfandrechte im Zuge des Kaufes gelöscht werden, da Sie sonst als neuer Erwerber dafür gerade stehen müssen, obwohl Sie den Kredit nicht selbst aufgenommen haben.
Wenn dieses übersehen wird, gibt es später garantiert nicht nur haue von der Oma, die Sie noch gleich mit gekauft haben.
Zu Risiken und Nebenwirkungen (nicht zur Pflege alter Omas) vereinbaren Sie bitte einen individuellen Gesprächstermin -
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- und fragen bitte niemanden, der sich damit nicht wirklich auskennt.
Das nächste zu behandelnde Thema wird die ‚Grundschuld‘ sein.
Bis dahin wünsche ich: behalten Sie immer ein Dach über dem Kopf!
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