Koch zufolge können die öffentlich-rechtlichen Sender innerhalb dieser Grenzen ihren Informations- und Bildungsauftrag im Internet erfüllen. Umstritten sei allein noch die Frage, wie umfangreich das Unterhaltungsgebot sein dürfe, sagte Koch. Welcher Anteil der Gebühren der Hörer und Zuschauer künftig auf die Internet-Präsenz entfalle, sei Sache der einzelnen Rundfunkanstalten. Eine finanzielle Deckelung werde es nicht geben, weil es schwierig sei, den Bedarf plausibel einzuschätzen, fügte Koch hinzu.
Die privaten Sender sowie Zeitungen und Zeitschriften wollen eine engere Begrenzung für die Internet-Angebote von ARD und ZDF. Sie sehen vor allem die Gefahr einer "elektronischen Presse" des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die über eine Programmbegleitung hinausgeht. Die EU-Kommission hatte Deutschland mehrfach aufgefordert, ARD und ZDF Grenzen für ihr Engagement im Internet zu setzen und den öffentlich-rechtlichen Auftrag klar zu definieren. Welche Inhalte die Rundfunkanstalten künftig im Internet veröffentlichen dürfen oder nicht, soll im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag festgelegt werden. Die Bundesländer sind wegen ihrer Kulturhoheit für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Gesetzgeber zuständig.
Der Arbeitsentwurf soll nach den Worten Kochs als nächstes der EU-Kommission in Brüssel vorgelegt werden. Danach werde es letzte abschließende Gespräche mit den Verlegern und den Rundfunkanstalten geben. Am Ende werde "eine Art Neufassung des Grundgesetzes der öffentlich-rechtlichen Medien" in Form des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags auf dem Tisch liegen. Die endgültige Entscheidung darüber werde im Herbst getroffen.
















