Die Bahn in Düsseldorf war für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen. VRR-Vorstand Martin Husmann erklärte in Gelsenkirchen, die "offensichtliche Täuschung der Bahn" beim Wachschutz reihe sich "nahtlos in die Kette der Schlechtleistungen von Unpünktlichkeiten, Zustand der Fahrzeuge und das Erscheinungsbild der Bahnhöfe ein": "Die Deutsche Bahn tritt als öffentliches Unternehmen das hohe Gut der Sicherheit mit Füßen und verspielt somit Vertrauen der Fahrgäste." Der VRR lasse sich "durch den Renditedruck der DB AG im Vorfeld des Börsengangs nicht verschaukeln". "Jetzt haben wir einen handfesten Beweis, dass die DB Regio NRW zu Lasten der Kunden spart." Dabei schrecke die Bahn auch "vor der Täuschung der Steuerzahler" nicht zurück.
Für die Fahrgäste an Rhein und Ruhr ändert sich dem VRR zufolge durch die Vertragskündigung nichts. Aufgrund einer sogenannten Leistungsauferlegung durch den VRR werde die Deutsche Bahn ohne Veränderungen weiterfahren. Das juristische Instrument der Auferlegung ist nach Angaben des VRR im europäischen Beihilferecht verankert, der Verkehrsverbund will es nun als "hoheitlichen Akt" umsetzen. Dieser Verwaltungsakt verpflichte die Bahn dazu, alle Nahverkehrsleistungen weiter im bestehenden Umfang zu erbringen. "Die Züge werden wie bisher fahren, bis wir die auferlegten Verkehre im Wettbewerb vergeben haben", betonte Husmann.
















