| Alte Kindersitze nicht mehr zuläsig |
| Montag, 17. März 2008 | |
![]() Roemer Kindersitz Ab April allerdings dürfen Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und 44/02 europaweit nicht mehr verwendet werden. "Diese Modelle sind zum Teil über 13 Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards", erläutert König. Bei Missachtung droht ein Bußgeld von 30 Euro. Doch vor allem zum Schutz der kleinen Beifahrer rät der ADAC den eigenen Sitz unter die Lupe zu nehmen. Im Umlauf befinden sich oft noch alte Sitzerhöher ohne Rückenstütze für Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren. Diese und andere in die Jahre gekommenen Sitze oder Babyschalen müssen durch neuere Modelle ersetzt werden. Es dürfen nur noch Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Zu erkennen ist die Gültigkeit an der mehrstelligen Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens "E" steht. Dieser ist schwarz umkreist. Beginnt die Nummer mit 03 oder 04, erfüllt der Kindersitz die gesetzlichen Standards und darf weiterverwendet werden, ansonsten nicht mehr. "Mit 02 ist Schluss", betont Winter. Das Prüfsiegel befindet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auf den Sitzbezug genäht. Klaus Brieter, Fachmann für Sicherheit beim ADAC-Magazin "Motorwelt", empfiehlt ein Studium der einschlägigen Testberichte. Schon "beim geringsten Zweifel sollte man mit dem gebrauchten Gestühl einen Fachmann um Begutachtung bitten". Auch Sitzhersteller offerieren solche Expertisen. Insbesondere nach einem Unfall sollte der Sitz keinesfalls ohne sorgfältige Prüfung weiterbenutzt werden. Doch "einen Unfall kann man dem Sitz nicht unbedingt ansehen", gibt König zu bedenken. Deshalb sollten gebrauchte Kinderautositze nur dann zum Einsatz kommen, wenn die Geschichte des Sitzes bekannt ist. Welchen Belastungen ein Sitz wirklich ausgesetzt war, "ist nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen", ergänzt ADAC-Fachmann Brieter. Hitze und lange Sonneneinstrahlung sowie unsachgemäße Verwendung der Sitze können zu Beschädigungen und Materialermüdung führen, so dass eine hundertprozentige Schutzwirkung nicht mehr gegeben ist. Also heißt es, Hand anlegen und bei der kritischen Analyse auch die Bezüge abnehmen. Sitz-Fachmann König empfiehlt zudem, die Bedienungsanleitung aufzuheben und beim Weiterverkauf dem Käufer zu übergeben. Nur so kann dieser feststellen, ob alle Zubehörteile zur Montage des Sitzes und seiner Befestigung im Auto vorhanden sind. Lässt sich der Bezug zum Waschen entfernen, muss die richtige Gurtführung beim Zusammenbau überprüft werden. Wer indes für seine Nachkommen auf Nummer Sicher gehen will, sollte sich für neue Modelle entscheiden, meint Fachmann Brieter: "Insbesondere beim Seitenschutz hat sich bei den jüngsten Kindersitzmodellen eine Menge getan." (ddp)
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