Der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis hat betont, dass Bundespräsident Christian Wulff nach seinem Rücktritt ein Ehrensold zusteht. "Die in dem entsprechenden Gesetz genannten politischen oder gesundheitlichen Gründe sind unbestimmte Rechtsbegriffe", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Und Wulffs Vorgänger Horst Köhler ist ja auch aus Gründen zurück getreten, die mehr im Persönlichen als im Politischen zu liegen schienen. Trotzdem hat kein Mensch auch nur eine Minute darüber nachgedacht, ihm den Ehrensold nicht zu geben.
Er bekommt ihn." Das für die Entscheidung zuständige Bundeskabinett unter Leitung von Kanzlerin Angela Merkel habe hier "einen Spielraum", so Battis. "Und das ist auch in Ordnung." Maßgeblich sei letztlich, was sowohl Wulff als auch Merkel als Rücktrittsgründe angäben und nicht, was mögliche objektive Rücktrittsgründe seien.
Die Bezüge nach dem Ausscheiden aus dem Amt regelt das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten (BPräsRuhebezG). Danach werden die Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder auf Lebenszeit als Ehrensold weitergezahlt, im Jahr 2010 waren dies 199.000 Euro.
(ots / THW / Wikipedia)
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